Unser Service für Kunden aus der Schweiz

Wir freuen uns, schon seit vielen Jahren auch zahlreiche Kunden aus der Schweiz im Nähcenter Seigel begrüßen zu dürfen. Für eine bequeme Abwicklung der Mehrwertsteuerrückerstattung bieten wir Ihnen einen umfassenden Service rund um Ihren Einkauf bei uns:

 

Ab 01. Januar 2020 tritt laut § 6 Abs. 3a UStG die Bagatellgrenze in Kraft. Das bedeutet, Schweizer erhalten die deutsche Mehrwertsteuer erst ab einem Einkaufswert von 50,01 Euro zurück.

Haben Kunden Ihren Ausfuhrbeleg vom deutschen Zoll abstempeln lassen, obwohl dieser einen Einkaufswert von unter 50,01 Euro hatte, ergibt sich daraus KEIN Anspruch auf die Rückerstattung der Umsatzsteuer durch den Händler.

 

 

Wir Liefern auch in die Schweiz mit MyPaketshop

 

  • 1.

    Bezahlen Sie Ihren Einkauf bequem in bar, per Kreditkarte oder EC-Karte.

  • 2.

    Legen Sie Ihre Rechnung dem Zoll zur Abfertigung vor.

  • 3.

    Bringen Sie die abgestempelte Rechnung und Ausfuhrschein im Original und Unterschrieben bei Ihrem nächsten Besuch im Nähcenter Seigel mit und wir zahlen Ihnen den Mehrwertsteuerbetrag entweder in bar aus oder verrechnen ihn mit dem aktuellen Einkauf

  • 4.

    Gerne überweisen wir Ihnen den Mehrwertsteuerbetrag auch auf Ihr Bankkonto. Senden Sie uns dazu einfach die abgestempelte Rechnung und Ausfuhrschein im Original inklusive Ihrer Unterschrift und Ihrer Kontodaten per Post an folgende Adresse zu:

    Nähcenter Seigel
    Rheinbrückstraße 22
    79713 Bad Säckingen